EUDR-Compliance-Software: Direkt in TRACES einreichen.
Für wen ist betroffen?
Ihre Pflichten hängen davon ab, wo Sie in der Lieferkette stehen.
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Marktteilnehmer und Händler
Marktteilnehmer, die ein Produkt als Erste auf den EU-Markt bringen, und Händler tragen die vollen Sorgfaltspflichten der EUDR, einschließlich der Einreichung der Sorgfaltserkärung (DDS).
Weniger Compliance-Aufwand, unabhängig geprüft
So funktioniert es
1. Anfrage
Produktherkunft anfragen
Fordern Sie Herkunftsdaten für ein einzelnes Produkt oder eine Warengruppe an.
Prewave leitet Ihre Anfrage bis zum tatsächlichen Erzeuger weiter. Ist Ihr Lieferant nicht selbst der Erzeuger, wird er aufgefordert, die Anfrage weiterzugeben, mit einer fertigen Anleitung. Die Antworten fließen direkt in die DDS ein.
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2. Prüfung
Entwaldung prüfen
Sobald die Geodaten einer Anbaufläche übermittelt wurden, prüft Prewave automatisch, ob die Fläche seit dem EU-Stichtag 2020 von Entwaldung betroffen war.
Die Rechtskonformität wird zusätzlich über Fragebögen an die Produzenten dokumentiert. Diese decken Landnutzung, Umweltschutz, Arbeitsrecht und Menschenrechte ab.
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3. Erstellen
DDS erstellen
Die Sorgfaltserklärung wird erst erstellt, wenn Entwaldungs- und Rechtsprüfung ohne Befund abgeschlossen sind. So wird nichts auf unvollständiger Grundlage eingereicht.
Für Holz, Zellstoff, Kautschuk und Rinder verlangt TRACES neben dem Nettogewicht eine zweite Mengenangabe, in der Einheit, die der HS-Code vorgibt. Prewave wählt die richtige Einheit automatisch, Sie tragen nur noch die Menge ein.
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4. Einreichen
DDS über TRACES einreichen
Jedes Produkt wird mit den HS-Codes abgeglichen, die aktuell in TRACES unter die EUDR fallen.
rewave übermittelt die fertige DDS direkt an TRACES, Sie müssen nichts im Portal abtippen. Die offizielle TRACES-Referenznummer wird anschließend automatisch zurückgespielt.
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Prewaves Lieferantenrisikomanagement: von Branchenanalysten anerkannt
Anerkannt von den Analysten, die den Markt prägen.
Von EUDR-Experten für Sie
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Alles, was Sie wissen müssen.
- Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verpflichtet Unternehmen, die Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja oder Holz sowie daraus hergestellte Produkte auf den EU-Markt bringen, nachzuweisen, dass diese Produkte entwaldungsfrei sind. Das bedeutet, dass sie nicht von Flächen stammen dürfen, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden. Zudem müssen die Produkte gemäß den Gesetzen des Erzeugerlandes hergestellt worden sein.
Sie finden keine passende Antwort? Unsere Lieferkettenexpert:innen helfen Ihnen gerne weiter.





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