Bedingungen für den Service

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Prewave GmbH

§ 1: Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Prewave GmbH (nachfolgend "Prewave") und ihren Kunden (nachfolgend "Kunde"; Prewave und Kunde nachfolgend gemeinsam auch "Parteien" oder einzeln "Partei") über die Erbringung von Dienstleistungen durch Prewave, insbesondere die Lieferung von "Prewave Alerts", bei denen es sich um Datensignale über potentielle vergangene, gegenwärtige oder zukünftige Risikoereignisse handelt, die in verschiedene Kategorien (Arbeitsunruhen, Arbeitsunfälle, etc.) und die sich bei bestimmten Zielen (z. B. Unternehmen, Points-of-Interest usw.) und/oder in bestimmten Regionen ereignen.

2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden (gleich welcher Form) finden auf das Vertragsverhältnis zwischen Prewave und dem Kunden nur Anwendung, wenn und soweit Prewave ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Bezugnahmen auf solche Bedingungen des Kunden im Rahmen einer Bestellung wird ausdrücklich widersprochen und sind unwirksam. 

3. Im Falle widersprüchlicher Bestimmungen zwischen diesen Geschäftsbedingungen und anderen Dokumenten, die den endgültigen Vertrag bilden, gilt die absteigende Rangfolge:

- Der Vorschlag

- Diese Bedingungen und Konditionen

- Datenverarbeitungsvertrag (und technische und organisatorische Maßnahmen)

- Vertraulichkeitsvereinbarung

- Service Level Agreement

4. Prewave bietet seinen Kunden Zugang zu seiner gemeinsam genutzten und in der Cloud gehosteten Software-as-a-Service ("SaaS") Plattform und/oder seiner Data-as-a-Service ("DaaS") Prewave API. Sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben, entwickelt oder adaptiert Prewave keine Software speziell für seine Kunden, daher stellt dieses Vertragsverhältnis keinen Werkvertrag dar.

§ 2: Dienstleistungen von Prewave

1. Der Umfang der Dienstleistungen ist im Vorschlag dargelegt.

2. Der Kunde stellt Prewave rechtzeitig eine vollständige und genaue Liste der Lieferanten und/oder Ziele zur Verfügung, die der Kunde mit Hilfe der Prewave-Dienste überwachen möchte.

3. Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, greift der Kunde auf die Prewave-Dienste über die im Angebot dargestellten Lieferformate zu.

4. Im Falle des Zugangs über die Prewave-API ist der Kunde für die Herstellung einer Datenverbindung zwischen dem vorgesehenen Arbeitsplatz/System und der Prewave-API auf eigene Kosten verantwortlich. Prewave ist berechtigt, ihre API jederzeit neu zu definieren, wenn dies für einen reibungslosen Zugang zu den Diensten erforderlich ist. In diesem Fall wird der Kunde eine Verbindung mit der neu definierten API herstellen. Der Kunde erhält ein Zugangstoken zur API oder Zugangsdaten zur Plattform (Dashboard). Der Kunde wird das Access-Token nur an berechtigte Personen auf Need-to-know-Basis (z.B. eigene Mitarbeiter) weitergeben, ansonsten aber streng vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben.

5. Im Falle des Zugangs über die Prewave-Plattform (Dashboard) erhält der Kunde für jeden Benutzer Anmeldedaten. Jeder Benutzer ist auf eine einzige autorisierte Person ausgestellt und darf nicht von anderen Personen genutzt oder an eine Gruppe von Personen weitergegeben werden. Der Kunde wird die Benutzerdaten nur an berechtigte Personen (z.B. eigene Mitarbeiter) weitergeben, ansonsten aber streng vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben.

6. Stellt Prewave fest, dass der Kunde oder ggf. ein verbundenes Unternehmen gegen diese Geschäftsbedingungen verstößt, hat der Kunde diesen Verstoß unverzüglich zu beseitigen, andernfalls kann dies u.a. zur sofortigen Beendigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund und zu Schadensersatzansprüchen führen.

7. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass alle Zugangstoken oder Anmeldedaten ausschließlich für das Unternehmen des Kunden zur Verfügung gestellt werden und dass es dem Kunden nicht gestattet ist, die Zugangstoken und/oder die Prewave Alerts und Datenpunkte an Dritte zu übertragen oder weiterzugeben.

8. Der Zugriff des Kunden auf die Prewave-API oder -Plattform unterliegt dem Grundsatz der angemessenen Nutzung. Für den Fall, dass der Zugriff des Kunden auf die Prewave-API zu einer Überlastung führt, behält sich Prewave das Recht vor, den Zugriff des Kunden auf die API technisch auf einen (1) Zugriff alle zehn (10) Minuten vorübergehend oder dauerhaft zu beschränken. Dem Kunden stehen aufgrund solcher Maßnahmen keine Ansprüche gegen Prewave zu.

9. Prewave selbst ist zur Erbringung seiner Dienstleistungen vollständig auf Daten von Dritten angewiesen. Prewave muss sich daher das Recht vorbehalten, ihre Dienste einzuschränken oder einzustellen, falls die Bereitstellung von Daten aus ihren Quellen aus irgendeinem Grund unterbrochen oder eingeschränkt wird. Stellt die Unterbrechung eine erhebliche Einschränkung der Dienstleistungen von Prewave für mehr als 30 aufeinanderfolgende Tage dar, hat der Kunde das Recht, diesen Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Im Übrigen stellen solche Maßnahmen keine Verletzung oder Nichterfüllung des Vertragsverhältnisses seitens Prewave dar.

10. Prewave ist weder bei der Auswahl von Dritten, die als Quelle für die Erstellung von Prewave Alerts und/oder anderen Datenpunkten verwendet werden, noch bei der Beauftragung zusätzlicher Dritter zur Erweiterung und kontinuierlichen Verbesserung seiner Dienstleistungen eingeschränkt.

11. Prewave Alerts und andere Datenpunkte können Ausschnitte wie Links, Texte oder Bilder/Fotografien enthalten, die dem Schutz des geistigen Eigentums (insbesondere dem Urheberrecht) zugunsten Dritter unterliegen können. Die Leistungen von Prewave bestehen in der Aggregation und Analyse von externen Datenquellen und ausdrücklich nicht im Verkauf von Lizenzen an den Originaldaten. Prewave ist es gestattet, solches Material in die Prewave Alerts und/oder auf der Prewave Plattform einzubinden, jedoch nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass es Prewave nicht gestattet ist, Lizenzen zur Weiterverbreitung, Speicherung, Vervielfältigung, Lieferung an Dritte (einschließlich Kunden) oder zur weiteren Veröffentlichung der in den Prewave Alerts und anderen Datenpunkten enthaltenen gelieferten Links, Bilder/Fotografien, Texte oder Snippets und dergleichen zu erteilen. Der Kunde ist daher verpflichtet, zu prüfen, ob er für eine erweiterte Nutzung (außerhalb der Prewave-Plattform) weitere Lizenzen benötigt und diese ggf. direkt beim Rechteinhaber zu erwerben. Der Kunde wird Prewave von allen damit zusammenhängenden Ansprüchen freistellen und schadlos halten.

12. Verlangt ein Rechtsinhaber unmittelbar von Prewave, dass Prewave Alerts oder Datenpunkte verändert oder Änderungen in der Struktur oder im Datenformat vornimmt, steht es Prewave frei, diese Änderungen vorzunehmen oder das Material aus allen Ergebnislisten zu entfernen ("notice and take-down"). Dem Kunden stehen keine Ansprüche gegen Prewave aufgrund solcher Maßnahmen zu.

13. Prewave ist berechtigt, die Leistungen zu ändern oder anzupassen, soweit dies zur Anpassung an den technischen Fortschritt erforderlich oder zweckmäßig ist und die von Prewave erbrachten Leistungen für den Kunden dadurch nicht eingeschränkt werden.

§ 3: Gebühren

1. Es gelten die im Angebot genannten Gebühren. Die Forderungen von Prewave sind innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsstellung in voller Höhe ohne Abzug fällig und zahlbar. Zu allen Entgelten sind die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige anwendbare Steuern und Abgaben hinzuzurechnen. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugsgebühren in Höhe von zwölf (12) % p.a. an. Darüber hinaus haftet der Kunde für alle Verzugsgebühren und -kosten, die im Zusammenhang mit dem Verzug des Kunden entstehen.

2. Soweit Prewave und der Kunde einen Zahlungsplan vereinbaren, wonach das Entgelt in regelmäßigen Raten zu zahlen ist, wird hiermit vereinbart, dass der Verzug des Kunden mit einer einzigen Rate zur sofortigen Fälligkeit des gesamten ausstehenden Betrages ohne weitere Mahnung führt. 

3. Die vereinbarten Entgelte und Preise unterliegen einer Indexierung auf Basis des von der Statistik Austria veröffentlichten Verbraucherpreisindex (VPI) 2015 oder eines an dessen Stelle tretenden Index. Als Basiswert gilt jene Indexzahl, die in dem Monat veröffentlicht wurde, in dem das Vertragsverhältnis zwischen Prewave und dem Kunden zustande gekommen ist.

4. Eine Aufrechnung von angeblichen Gegenforderungen des Kunden gegen die Ansprüche von Prewave ist ausgeschlossen.

§ 4: Nutzungsrecht

1. Prewave räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht lizenzierbares Recht zur Nutzung der bereitgestellten Dienste (Prewave Alerts und andere Datenpunkte) ein, das in den folgenden Punkten eingeschränkt wird:

a. zeitlich begrenzt auf die Dauer des Vertragsverhältnisses,

b. im Wesentlichen auf die im Vorschlag genannten Ziele und/oder Regionen/Gebiete beschränkt,

c. auf die im Vorschlag angegebene juristische Person beschränkt,

d. beschränkt auf die im Vorschlag angegebene IT-Software/Systeme und

e. inhaltlich auf den Zweck dieses Vertragsverhältnisses beschränkt.

 

2. Darüber hinausgehende Nutzungen sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Prewave (die Prewave verweigern kann) nicht zulässig, insbesondere:

a. die Weitergabe der eingeräumten Nutzungsrechte und/oder des Zugangstokens für die Prewave-API an Dritte,

b. jede Änderung, Anpassung und/oder Veröffentlichung oder Weitergabe von Prewave Alerts oder anderen Datenpunkten, ganz oder teilweise, an Dritte,

c. die Weitergabe von Leistungskennzahlen und Benchmarking-Ergebnissen in Bezug auf Prewave Alerts oder andere Datenpunkte an Dritte.

3. Der Dienst enthält Elemente und Inhalte, die einen Schutz (z.B. nach dem Urheberrecht und verwandten Schutzrechten, dem Markenrecht, dem Patent-/Gebrauchsmusterrecht, dem Geschmacksmusterrecht, dem Wettbewerbsrecht oder anderen Gesetzen) zugunsten von Prewave, Kooperationspartnern von Prewave oder dritten Datenlieferanten genießen oder genießen können. Prewave, ihre Kooperationspartner und dritte Datenlieferanten behalten sich ausdrücklich alle Rechte daran vor. Jede Nutzung dieser Elemente und Inhalte (oder Teile davon), die über das hinausgeht, was für die Nutzung der Dienste (einschließlich Prewave Alerts) durch den Kunden unter normalen Umständen erforderlich ist, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Prewave unzulässig. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für die Software, Namen, Zeichen, Marken und andere Marken/Zeichen, Inhalt, Layout, Design und Schnittstelle der Website von Prewave, Datenbanken, Videos, Fotos, Texte und Grafiken.

4. Verstößt der Kunde gegen die hier eingeräumten Nutzungsrechte, ist Prewave berechtigt, diesen Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Darüber hinaus behält sich Prewave vor, bei Verstößen gegen die hier eingeräumten Nutzungsrechte gerichtlich und außergerichtlich auf Schadensersatz zu klagen.

§ 5: Haftung und Gewährleistung

1. Dieser Vertrag begründet keine Rechte irgendwelcher Art zugunsten von Endkunden des Kunden oder Dritter. Sollten diese Personen im Zusammenhang mit den Leistungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen Prewave und dem Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, Ansprüche gegen Prewave geltend machen, so hat der Kunde Prewave von diesen Ansprüchen freizustellen und schadlos zu halten.

2. Prewave bietet seine Dienste auf der Grundlage einer automatisierten Verarbeitung externer Datenquellen Dritter an, deren Qualität und Gültigkeit außerhalb der Kontrolle von Prewave liegen. Darüber hinaus sind die Algorithmen und Vorhersagemodelle, die Prewave verwendet, um Prewave-Warnungen und andere Datenpunkte zu generieren, von vornherein nicht-deterministisch und probabilistisch. Aus diesen Gründen lassen sich Abweichungen von den tatsächlichen Ereignissen nicht vermeiden. 

3. Dementsprechend übernimmt Prewave keine Garantie, keine Verantwortung und keine Haftung für (i) eine bestimmte Eigenschaft, Eignung, Marktgängigkeit oder Tauglichkeit für einen bestimmten Zweck der Dienstleistungen; (ii) unvollständige, unrichtige, veraltete oder fehlerhafte Daten, die die Grundlage von Prewave Alerts und/oder der Plattform bilden oder darin enthalten sind; (iii) die Gültigkeit, Vollständigkeit oder Genauigkeit von Prewave Alerts und anderen Datenpunkten; (iv) die ununterbrochene oder fehlerfreie Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Prewave Alerts oder den Diensten (soweit die Verfügbarkeit unter dem Service Level Agreement gegeben ist); (v) Übertragungs-, Hardware-, Software- oder Netzwerkfehler; (vi) verlorene, beschädigte, unvollständige, korrumpierte oder verzögerte Übermittlung von Daten; (vii) Unterbrechungen, Beeinträchtigungen der Datenübertragung zwischen Drittquellen und Prewave oder Prewave und dem Kunden oder jegliche technische Schwierigkeiten oder Wartung; (viii) die Rechtmäßigkeit oder die Freiheit der Daten oder Prewave Alerts von Rechten Dritter; (ix) den sicheren/risikofreien Zugang oder Abruf der Website, zu der ein in den Prewave Alerts oder anderen Datenpunkten enthaltener Link führt.

4. Im Allgemeinen erkennt der Kunde die Ungewissheiten an, die jeder Analyse oder Information innewohnen, die als Teil der Dienstleistungen zur Verfügung gestellt wird, und erkennt an, dass die Dienstleistungen kein Ersatz für seine eigene unabhängige Bewertung und Analyse sind und nicht als professionelle Beratungsdienste oder Empfehlungen zur Verfolgung einer bestimmten Vorgehensweise angesehen werden sollten. Prewave haftet nicht für Handlungen oder Entscheidungen, die der Kunde auf der Grundlage der Dienstleistungen oder der darin enthaltenen Informationen oder Daten trifft oder nicht trifft. Prewave übernimmt keine Garantie oder Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Checklisten und Fragebögen, die auf oder als Teil der Dienstleistungen (falls zutreffend) zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er das gesamte Risiko in Bezug auf die Nutzung der Dienstleistungen übernimmt.

5. Wenn der Kunde Dokumente und/oder Daten auf die Prewave-Plattform hochlädt, garantiert der Kunde, dass (i) er die notwendigen Rechte hat, um diese Dokumente und/oder Daten hochzuladen und (ii) dass er berechtigt ist, die Dokumente und/oder Daten zu vervielfältigen und (falls zutreffend) der Öffentlichkeit gemäß dem Urheberrecht und anderen anwendbaren Gesetzen zugänglich zu machen. Der Kunde stellt Prewave von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und hält sie schadlos.

 

6. Prewave haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen nur, wenn ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Soweit die Haftung in diesem Vertrag nicht wirksam ausgeschlossen ist und soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes vorsieht, sind alle Ansprüche und Klagegründe gegen Prewave für Schäden, die während der Dauer des Vertragsverhältnisses durch leicht fahrlässiges Verhalten verursacht worden sind, (i) bei Pauschalverträgen auf fünfzig (50) % der Höhe der vereinbarten Entgelte und (ii) bei Verträgen mit wiederkehrenden Entgelten/Zahlungen - kumulativ - begrenzt, auf den Betrag begrenzt, den der Kunde für die von Prewave erbrachten Dienstleistungen in den letzten sechs (6) Monaten vor dem Auftreten des ersten Anspruchs oder Klagegrundes tatsächlich gezahlt hat, oder auf den Gegenwert von 10.000 Euro (in Worten: Zehntausend Euro), je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.

7. Soweit gesetzlich zulässig, ist der Ersatz von (unmittelbaren oder mittelbaren) Folgeschäden, Datenverlusten, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenen Zinsen und vergeblichen Aufwendungen sowie entgangenem Gewinn ausgeschlossen.

 

8. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die mit ihm verbundenen Unternehmen die Bedingungen dieses Vertrages einhalten.

9. Der Kunde wird Prewave Störungen oder Mängel an den erbrachten Leistungen unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Kenntniserlangung, schriftlich oder per E-Mail anzeigen. Bei nicht fristgerechter Geltendmachung verwirkt der Kunde sein Recht, Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

 

 

10. Prewave wird die gerügten Mängel innerhalb einer angemessenen Frist (mindestens vierzehn (14) Arbeitstage) beseitigen. Nach erfolglosem Ablauf der angemessenen Frist kann der Kunde eine Preisminderung verlangen und, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen. Weder der Kunde noch ein von ihm beauftragter Dritter sind berechtigt, den Mangel der erbrachten Leistungen selbst zu beseitigen. Darüber hinaus ist der Kunde, auch wenn der Mangel bereits bei Vertragsschluss vorlag, nur bei Verschulden von Prewave und im Rahmen der vertraglich vereinbarten Haftungsbeschränkung berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. 

 

 

11. Der Anspruch des Kunden auf Minderung der Vergütung wegen eines nicht behobenen Mangels der Leistungen ist ausgeschlossen/unwirksam, wenn der Mangel gleichzeitig die vereinbarten Service Levels (Verfügbarkeit) beeinträchtigt. In diesem Fall gilt die im Rahmen des Service Level Agreements festgelegte Abhilfe. 

 

12. Prewave ist von der Verpflichtung zur Erbringung von Leistungen aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterbringung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt zurückzuführen ist (unter "höherer Gewalt" sind Ereignisse zu verstehen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Prewave liegen, die Prewave an der (rechtzeitigen) Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen hindern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Unruhen, Streiks, Arbeitsunruhen, Embargos, Blockaden, Explosionen, Brände, Erdbeben, Vulkanausbrüche oder andere schwerwiegende Umweltkatastrophen oder Wetterbedingungen oder andere höhere Gewalt). Jede Vertragspartei unterrichtet die andere Vertragspartei unverzüglich schriftlich über das Eintreten eines Falles höherer Gewalt.

§ 6: Dauer des Vertrages

1. Die Laufzeit (= Bindungsdauer) des Vertragsverhältnisses wird im Angebot angegeben.

2. Sofern im Vorschlag nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um weitere zwölf (12) Monate, wenn nicht eine der Parteien der anderen Partei mindestens drei (3) Monate vor Ablauf der ursprünglichen Laufzeit schriftlich kündigt.

3. Jede Partei hat das Recht, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn und soweit der Grund eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar erscheinen lässt.

§ 7: Datenschutz

1. Die vom Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses ggf. zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, insbesondere die Kontaktdaten (d.h. Namen, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse), werden von Prewave zum Zwecke der Erbringung und Durchführung der vertraglichen Leistungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b Allgemeine Datenschutzverordnung (GDPR VO (EU) 2016/679) verarbeitet.

2. Der Kunde stimmt hiermit ausdrücklich und bis auf Widerruf zu, jederzeit (per Fax, E-Mail und/oder SMS) Nachrichten mit Informationen über die vertragliche Leistung zu erhalten, auch wenn diese Nachrichten neben den Informationen über die vertragliche Leistung Werbung von Prewave enthalten, gemäß § 174 Abs. 1, Abs. 3 Telekommunikationsgesetz (TKG 2021).

3. Prewave hält die zwingenden Datenschutzgesetze in ihrer jeweils gültigen Fassung ein, soweit sie auf Prewave unmittelbar anwendbar sind. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Prewave ist durch einschlägige Vorschriften gerechtfertigt und in gesonderten Datenverarbeitungsverträgen ausdrücklich geregelt.

4. Die folgenden vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten können auf Wunsch des Kunden gelöscht werden:

- jegliche Benutzerinformationen oder persönliche Daten wie (E-Mails, Benutzernamen, Namen, usw.), die für einen Benutzer des Kunden spezifisch sind;

- jede Benutzeraktivität, die privat und kein integraler Bestandteil der Prewave-Plattform als Ganzes ist (wie z.B. private Folgen oder die Erstellung privater Sammlungen), die spezifisch für einen Kundenbenutzer sind;

- alle Konfigurationsdaten, wie z. B. die Liefereinstellungen eines Benutzers und die für einen vom Kunden bestellten Benutzer spezifischen Perspektiven;

- alle Beziehungen (Verfolgen und/oder Verbinden) mit Anbietern und anderen Zielen, die von einem Nutzer des Kunden initiiert werden.

5. Die folgenden Daten sind Eigentum von Prewave und dürfen auf Wunsch nicht gelöscht werden:

- jeden Teil des Prewave-Lieferanten- und Zielverzeichnis (Lieferanten, Transportknotenpunkte usw.);

- Prewave Alerts und andere von Prewave generierte Datenpunkte;

- jede Benutzeraktivität, die auf der Prewave-Plattform öffentlich ist und/oder ein integraler Bestandteil der Prewave-Plattform als Ganzes ist (z. B. öffentliche Kommentare, öffentlich geteilte Sammlungen usw.).

6. Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, können alle vom Kunden an Prewave übermittelten Informationen über Lieferanten und andere Zielgruppen dazu verwendet werden, das Prewave-Lieferanten- und Zielgruppenverzeichnis zu ergänzen, zu verbessern oder zu erweitern.

7. Lieferanten- und andere Zielbeziehungen des Kunden werden nicht an Dritte (auf der Prewave-Plattform oder anderweitig) weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Erbringung von Dienstleistungen von Prewave an den Kunden erforderlich (z.B. Generierung von Prewave Alerts, Durchführung von Historical Supplier Screenings) oder der Kunde hat dem ausdrücklich zugestimmt.

§ 8: Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

1. Die Bedingungen unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG).

2. Erfüllungsort ist Wien (Österreich), und für alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten und Ansprüche, die sich aus dem Vertragsverhältnis und/oder diesen Bedingungen ergeben oder sich auf diese Bedingungen, deren Verletzung, Auflösung oder Unwirksamkeit beziehen, ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Prewave zuständig.

§ 9: Schlussbestimmungen

1. Der gesamte Inhalt des Vertrages ist für beide Vertragsparteien vertraulich. Die Vertragsparteien sorgen dafür, dass ihre Mitarbeiter/Auftragnehmer, Berater und/oder sonstige Dritte, die für die jeweilige Vertragspartei tätig sind, an diese Geheimhaltungspflicht gebunden werden.

2. Prewave ist berechtigt, auf den Kunden und sein Logo namentlich, schriftlich oder elektronisch hinzuweisen, es sei denn, der Kunde widerruft dies ausdrücklich und schriftlich.

3. Diese Bedingungen (einschließlich des Vorschlags und seiner sonstigen Anhänge) enthalten die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien über ihren Gegenstand, und alle früheren mündlichen oder schriftlichen Absprachen, Vereinbarungen, Zusicherungen oder Garantien in Bezug auf diesen Gegenstand werden dadurch ersetzt und haben keine weitere Wirkung.

4. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abweichen von der vereinbarten Schriftform, so dass eine stillschweigende Abweichung von diesem Wirksamkeitserfordernis nicht vermutet werden kann.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder die Bedingungen als unvollständig angesehen werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen davon unberührt und weiterhin gültig und durchführbar. Ungültige oder undurchsetzbare Bestimmungen sind im gegenseitigen Einvernehmen durch gültige und durchsetzbare Bestimmungen auszulegen und zu ergänzen, die dem von den Parteien beabsichtigten wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommen.

6. Prewave behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern, die dann gültige Fassung zur Verfügung zu stellen und ihre Kunden darüber zu informieren. Das Vertragsverhältnis unterliegt dann den geänderten Bedingungen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.